Donnerstag, 22. April 2010
Nachtrag
wuhei, 16:51h
Hier die beiden Stellungnahmen von Herbert Mayer
- weiter unten der erste Bericht, oben der neuere "Zwischenstands - Bericht"
http://www.tsar.borzois.at.tf/
Soviel zur Mutter des X-Wurfes und die Meinung eines durchaus ÖKWZR-genehmen österreichischen Barsoi-Züchters.
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Ich möchte jedoch hier aus in der Vergangenheit gegebenen Anlässen klar legen, daß mir persönlich sowohl Frau T., ihre Hunde, deren Haltung als auch ihre Zuchtmethoden völlig gleichgültig sind, ich habe auch keine persönliche Wertung darüber abgegeben.
Es geht hier einzig um die Vorgangsweise des zuchtbuchführenden Klubs, der in nicht zu rechtfertigender Art und Weise mit zweierlei Maß mißt: er behandelt deutlich erkennbar österreichische Züchter nach eigenem Gutdünken verschieden: einmal werden A-Papiere bei zweifelhafter Rechtslage ausgestellt, ein anderes Mal wird eine bei der Wurfabnahme nicht anwesende Züchterin à priori verurteilt, weil ihr anwesender Mann nicht genau über deren Hunde Bescheid wusste, dann wieder werden einem völlig ordnungsgemäßen Wurf B-Papiere ausgestellt.
Übrigens: die Sache mit einem im Ausland nicht eintragbaren Wurf, der vom ÖKWZR - auch via ÖKV - "ehrbar" gemacht wurde, ist ja hierzulande nicht das erste Mal passiert. imjc
- weiter unten der erste Bericht, oben der neuere "Zwischenstands - Bericht"
http://www.tsar.borzois.at.tf/
Soviel zur Mutter des X-Wurfes und die Meinung eines durchaus ÖKWZR-genehmen österreichischen Barsoi-Züchters.
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Ich möchte jedoch hier aus in der Vergangenheit gegebenen Anlässen klar legen, daß mir persönlich sowohl Frau T., ihre Hunde, deren Haltung als auch ihre Zuchtmethoden völlig gleichgültig sind, ich habe auch keine persönliche Wertung darüber abgegeben.
Es geht hier einzig um die Vorgangsweise des zuchtbuchführenden Klubs, der in nicht zu rechtfertigender Art und Weise mit zweierlei Maß mißt: er behandelt deutlich erkennbar österreichische Züchter nach eigenem Gutdünken verschieden: einmal werden A-Papiere bei zweifelhafter Rechtslage ausgestellt, ein anderes Mal wird eine bei der Wurfabnahme nicht anwesende Züchterin à priori verurteilt, weil ihr anwesender Mann nicht genau über deren Hunde Bescheid wusste, dann wieder werden einem völlig ordnungsgemäßen Wurf B-Papiere ausgestellt.
Übrigens: die Sache mit einem im Ausland nicht eintragbaren Wurf, der vom ÖKWZR - auch via ÖKV - "ehrbar" gemacht wurde, ist ja hierzulande nicht das erste Mal passiert. imjc
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barsoi,
Donnerstag, 22. April 2010, 22:44
Die Stellungnahme ist mir bekannt, beweist aber nichts. Auch hier wird wieder mit angeblichen Beweisen spekuliert und Tatsachen außer Acht gelassen.
ÖKWZR genehm ist Auslegungssache aber hat auch mit meiner Hündin und meinem Wurf nicht zu tun.
ÖKWZR genehm ist Auslegungssache aber hat auch mit meiner Hündin und meinem Wurf nicht zu tun.
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