W U H E I - WHIPPET- BLOG: 2010-04-22
Donnerstag, 22. April 2010
Nachtrag
Hier die beiden Stellungnahmen von Herbert Mayer
- weiter unten der erste Bericht, oben der neuere "Zwischenstands - Bericht"

http://www.tsar.borzois.at.tf/

Soviel zur Mutter des X-Wurfes und die Meinung eines durchaus ÖKWZR-genehmen österreichischen Barsoi-Züchters.

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Ich möchte jedoch hier aus in der Vergangenheit gegebenen Anlässen klar legen, daß mir persönlich sowohl Frau T., ihre Hunde, deren Haltung als auch ihre Zuchtmethoden völlig gleichgültig sind, ich habe auch keine persönliche Wertung darüber abgegeben.

Es geht hier einzig um die Vorgangsweise des zuchtbuchführenden Klubs, der in nicht zu rechtfertigender Art und Weise mit zweierlei Maß mißt: er behandelt deutlich erkennbar österreichische Züchter nach eigenem Gutdünken verschieden: einmal werden A-Papiere bei zweifelhafter Rechtslage ausgestellt, ein anderes Mal wird eine bei der Wurfabnahme nicht anwesende Züchterin à priori verurteilt, weil ihr anwesender Mann nicht genau über deren Hunde Bescheid wusste, dann wieder werden einem völlig ordnungsgemäßen Wurf B-Papiere ausgestellt.

Übrigens: die Sache mit einem im Ausland nicht eintragbaren Wurf, der vom ÖKWZR - auch via ÖKV - "ehrbar" gemacht wurde, ist ja hierzulande nicht das erste Mal passiert. imjc

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Darf's a Bisserl mehr sein?
http://www.windhund.at/index.php?option=com_content&view=article&id=515&Itemid=209

Der ÖKWzr hat mit dieser Antwort die Kontinuität seiner Inkompetenz bewiesen, man tanzt dort den Tanz der tausend Schleier mit dem kleinen Unterschied, daß die Schleier nicht fallen, sondern ständig dichter werden.

Hier die Fakten, die gegen die Aussagen des ÖKWzr stehen , wobei ich bitte, besonderes Augenmerk auf "zu 7, Abs. 2" zu legen!

Zu 3:
hat diese TA nun eine Zuchtabnahme oder die Wurfabnahme gemacht?
Bei einer Wurfabnahme wird lediglich festgestellt, in welchem körperlichen, medizinischen und psychischen Zustand sich Welpen und Mutter befinden, wie die Unterbringung ist etc. Er hat nichts mit der Geburt odr der Rassereinheit zu tun.

Zu 4:
Im Normalfall kann und darf der ÖKV in die Entscheidungen eines zuchtbuchführenden Vereins nicht eingreifen, dafür ist ja die Zuchthoheit der rassegebenden Vereine geschaffen worden. Erst wenn ein zuchtbuchführender Verein mit einer Bitte um Eingreifen an den ÖKV herantritt und damit für diesen Fall auf seine Eigenständigkeit und seine eigenen Entscheidungen verzichtet hat, kann so eine Entscheidung vom ÖKV gefällt werden.
Das bedeutet im Klartext, daß man im Fall der Frau Titze die Entscheidung nicht selbst gefällt hat, was sehr wohl möglich gewesen wäre, sondern den Schwarzen Peter geschickt und überlegt an den ÖKV abgeschoben hat.
Und damit den Freundschaftsdienst verlängert hat, der ja schon mit ihrer Unterbringung der Frau Titze und ihrer Hunde beim Zuchtwart vorgegeben war.

Zu 5:
Mir geht in dieser larmoyanten Selbstdarstellung die Stellungnahme des DWZRV ab, der vorher mehrmals klar gegen Frau Titze entschieden hatte.

Zu 6:
Welche eindringlichen Bemühungen des ÖKWZR, durch mehrfache Zwingerkontrollen das Dasein der Frau Titze im ÖKWZR-Bereich doch zu rechtfertigen!

Zu 7, Abs. 1:
Laut Auskunft aus Deutschen und anderen Barsoi-Kreisen ist dieser Wurf nicht in Österreich gefallen.

Zu 7, Abs. 2:
Frau Titze hätte nach VDH-Recht nach ihrem Hinauswurf aus dem DWZRV und dem Zuchtverbot auf 2 Jahre (das immer noch nicht aufgehoben ist) keinen wie immer gearteten Anspruch gehabt, diesen X-Wurf in Deutschland eintragen zu lassen, da man nach wie vor im VDH ohne Zugehörigkeit im zuchtgebenden Verein keine Eintragungen der Würfe bekommt. Dies ist also eine Falschaussage.
Auch stehen diesem Wurf ganz sicher keine A-Papiere zu, da dazu alle Vorgänge rund um einen Wurf (inklusive längerer Mitgliedschaft, rechtzeitige Deck- und Wurfmeldung) den ÖKWZR-Bestimmungen entsprechen müssen.
Auch wieder ein Freundschaftsdienst.

Zu 7, Abs. 3:
Auch dieser Punkt gäbe Anlaß, B-Papiere auszustellen

Zu 5:
Schwachsinnige Rechtfertigung, da man dem Wurf ja bereits Papiere zugestanden hat, kann man sie von Ausstellungen nur dann ausschließen, wenn der Besitzer beim Veranstalter Schulden hat.

Zudem beweist man durch die Formulierungen ..“ es in der FCI keine Übernahme eines Zuchtverbotes durch ein anderes Land gibt“, selbst nicht einmal einen Rest von Anstand und Moral zu haben, wenn es um ausgeprägte Freunderlwirtschaft geht.

Alles Weitere sind nur lasche Rechtfertigungen dafür, daß man nicht selbst die Verantwortung dafür übernommen hat, diesen mehr als fragwürdigen Wurf der Frau Titze ohne Papiere stehen zu lassen, sondern sogar behauptet, daß ein zuchtbuchführender Rasseverein sei weisungsgebunden durch den ÖKV.

Und „der Einzelne“, der sich erlaubt, Korrektheit einzufordern, wird dann noch als unbedarft hingestellt, welch Frechheit, geradezu Blasphemie!

imjc

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