Donnerstag, 22. November 2007
Korrekte Sachverhaltsdarstellung
iris-wuhei, 18:06h
Korrekte Sachverhaltsdarstellung zum vorherigen thread "..wieder einmal ..."
.1 als die Interessenten meine Hunde zum ersten Mal besucht hatten, mußte ich sie für ½ Stunde alleine im Garten bei den Hunden lassen, da ich einer Dame entgegenfahren mußte, die eine Panne hatte. Diese kann das gesamte Gespräch bestätigen, auch wenn sie von den anderen Besuchern kaum wahrgenommen wurde.
.2 Ich hatte den späteren Käufern eindringlich und auch mit meinen am PC gespeicherten Bildern über die schwierige Aufzucht der Hündin erzählt, aber auch, daß weder mein TA noch der Zuchtwart bei der Wurfabnahme den Grund dafür erkennen konnte. Die Hündin war zu diesem Zeitpunkt völlig normal, sie fraß und trank, war genauso aktiv und fit wie ihre Geschwister, wenn auch ein wenig kleiner. Ich riet diesen Leuten eindringlich sich zu ihrer ziemlich übergroßen Hündin aus diesem Grunde auch, die andere, etwas größere (aber korrekt große) Schwester zu nehmen. Die Leute versicherten mir mehrmals, daß sie sich unrettbar genau in die kleine Hündin verliebt hätten und nur diese wollten.
.3 Da ich jedoch bei einem Welpen, der nicht alle meine eigenen Bedingungen erfüllt, kulant bin, hatte ich einen Abstrich von 200,-- Euro (= 23%!) gemacht.
.3 Als diese Leute, 2 Tage nachdem sie die Hündin mitgenommen hatten, mich anriefen und sagten, daß ihr TA eine Gaumenspalte festgestellt hatte, erklärte ich sofort, daß ich würde kommen, ihnen das Geld bringen und die Hündin selbstverständlich zurücknehmen. Es wurde mir erwidert, daß man sich in diesen 2 Tagen schon sosehr in die kleine verliebt habe, daß man sie unbedingt behalten wollte.
Ich hielt Rücksprache mit einigen TA, die jedoch, da es sich um eine relativ kleine Spalte im unteren Bereich des weichen Gaumens handelte, von einer Operation abrieten und der Überzeugung waren, das könnte sich zum einen noch auswachsen, da die Hündin ja normal fressen und trinken kann; und zum anderen wäre eine spätere Operation wesentlich sinnvoller. Dies gab ich den Käufern genauso weiter, wobei ich bei jedem Gespräch betonte, daß ich die Hündin zurück und keine Operation haben wollte. Dies geschah bereits auf Anraten meines RA als korrekte Handlungsweise.
.4 Man ging nicht auf mein Angebot ein, sondern beschwerte sich beim Zuchtwart und dem ÖKWZR über mich, dem ich meine Gegendarstellung gab: Ich nehme den Hund zurück und erstatte dafür den Kaufpreis. Nun erfuhr ich bereits zum ersten Mal, daß diese Leute behaupteten, man könne mir den Hund doch nicht zurückgeben, denn ich würde sie sicher „verschwinden“ oder gar umbringen lassen. Als ich sie Leute damit konfrontierte, wurde diese Aussage bestritten und wieder nur die Zuneigung zum Hund erklärt.
.5 Trotz meines Abratens von einer OP wurde die Hündin dann angeblich operiert, wenig später jedoch, als sich das Paar trennte, nahm die Frau die Hündin mit sich und deponierte sie sofort bei ihrem Vater, wo sie ein eher geduldetes Dasein führte. Und obwohl man in meinem Kaufvertrag unterschrieben hatte, daß eine Abgabe ausschließlich an mich erfolgen dürfe, wurde die Hündin etliche Monate später mit markantem Untergewicht und völlig verschüchtert (!) über die Grenzer in die Schweiz gebracht. Die heutige Besitzerin nahm sofort mit mir Kontakt auf und auch diese mußte/konnte mir bestätigen, daß die Leute behauptet hatten, ich würde die Hündin umbringen, wenn ich sie in die Hände bekäme.
.6 Nach Rücksprache mit meinem RA befand ich mich nun in der Situation, daß diese Leute nicht nur massiv gegen meinen Kaufvertrag verstoßen, sondern mich auch in übelster Art verleumdet hatten.
Da ich jedoch glücklich war, daß die kleine Hündin endlich ihr sicheres Zuhause gefunden hatte, sah ich von einem Rechtstreit ab (den ich auch nach Aussage einer neutralen Rechtsberatung am Gericht) gewonnen hätte, sondern beließ es dabei, daß ich die Hündin leider nicht zurückbekommen konnte.
.7 In Folge mußte ich mir immer wieder Anfeindungen des ehemaligen Lebensgefährten der ehemaligen Käuferin per Email oder auf irgendwelchen Hundeseiten im Internet gefallen lassen, auf die ich – wie auch heute, mit Distanz reagiere, da es mir einzig und allein darum geht, daß es der Hündin bei ihrer heutigen Besitzerin hervorragend geht und sie in jeder Beziehung sportlich und ausstellungsmäßig gefördert wird.
Sollten jedoch diese falschen Dar- und verleumderischen Unterstellungen nicht aufhören, bleibt es mir immer noch offen, das Mittel des Rechtsweges zu beschreiten.
Iris Jacobs
.1 als die Interessenten meine Hunde zum ersten Mal besucht hatten, mußte ich sie für ½ Stunde alleine im Garten bei den Hunden lassen, da ich einer Dame entgegenfahren mußte, die eine Panne hatte. Diese kann das gesamte Gespräch bestätigen, auch wenn sie von den anderen Besuchern kaum wahrgenommen wurde.
.2 Ich hatte den späteren Käufern eindringlich und auch mit meinen am PC gespeicherten Bildern über die schwierige Aufzucht der Hündin erzählt, aber auch, daß weder mein TA noch der Zuchtwart bei der Wurfabnahme den Grund dafür erkennen konnte. Die Hündin war zu diesem Zeitpunkt völlig normal, sie fraß und trank, war genauso aktiv und fit wie ihre Geschwister, wenn auch ein wenig kleiner. Ich riet diesen Leuten eindringlich sich zu ihrer ziemlich übergroßen Hündin aus diesem Grunde auch, die andere, etwas größere (aber korrekt große) Schwester zu nehmen. Die Leute versicherten mir mehrmals, daß sie sich unrettbar genau in die kleine Hündin verliebt hätten und nur diese wollten.
.3 Da ich jedoch bei einem Welpen, der nicht alle meine eigenen Bedingungen erfüllt, kulant bin, hatte ich einen Abstrich von 200,-- Euro (= 23%!) gemacht.
.3 Als diese Leute, 2 Tage nachdem sie die Hündin mitgenommen hatten, mich anriefen und sagten, daß ihr TA eine Gaumenspalte festgestellt hatte, erklärte ich sofort, daß ich würde kommen, ihnen das Geld bringen und die Hündin selbstverständlich zurücknehmen. Es wurde mir erwidert, daß man sich in diesen 2 Tagen schon sosehr in die kleine verliebt habe, daß man sie unbedingt behalten wollte.
Ich hielt Rücksprache mit einigen TA, die jedoch, da es sich um eine relativ kleine Spalte im unteren Bereich des weichen Gaumens handelte, von einer Operation abrieten und der Überzeugung waren, das könnte sich zum einen noch auswachsen, da die Hündin ja normal fressen und trinken kann; und zum anderen wäre eine spätere Operation wesentlich sinnvoller. Dies gab ich den Käufern genauso weiter, wobei ich bei jedem Gespräch betonte, daß ich die Hündin zurück und keine Operation haben wollte. Dies geschah bereits auf Anraten meines RA als korrekte Handlungsweise.
.4 Man ging nicht auf mein Angebot ein, sondern beschwerte sich beim Zuchtwart und dem ÖKWZR über mich, dem ich meine Gegendarstellung gab: Ich nehme den Hund zurück und erstatte dafür den Kaufpreis. Nun erfuhr ich bereits zum ersten Mal, daß diese Leute behaupteten, man könne mir den Hund doch nicht zurückgeben, denn ich würde sie sicher „verschwinden“ oder gar umbringen lassen. Als ich sie Leute damit konfrontierte, wurde diese Aussage bestritten und wieder nur die Zuneigung zum Hund erklärt.
.5 Trotz meines Abratens von einer OP wurde die Hündin dann angeblich operiert, wenig später jedoch, als sich das Paar trennte, nahm die Frau die Hündin mit sich und deponierte sie sofort bei ihrem Vater, wo sie ein eher geduldetes Dasein führte. Und obwohl man in meinem Kaufvertrag unterschrieben hatte, daß eine Abgabe ausschließlich an mich erfolgen dürfe, wurde die Hündin etliche Monate später mit markantem Untergewicht und völlig verschüchtert (!) über die Grenzer in die Schweiz gebracht. Die heutige Besitzerin nahm sofort mit mir Kontakt auf und auch diese mußte/konnte mir bestätigen, daß die Leute behauptet hatten, ich würde die Hündin umbringen, wenn ich sie in die Hände bekäme.
.6 Nach Rücksprache mit meinem RA befand ich mich nun in der Situation, daß diese Leute nicht nur massiv gegen meinen Kaufvertrag verstoßen, sondern mich auch in übelster Art verleumdet hatten.
Da ich jedoch glücklich war, daß die kleine Hündin endlich ihr sicheres Zuhause gefunden hatte, sah ich von einem Rechtstreit ab (den ich auch nach Aussage einer neutralen Rechtsberatung am Gericht) gewonnen hätte, sondern beließ es dabei, daß ich die Hündin leider nicht zurückbekommen konnte.
.7 In Folge mußte ich mir immer wieder Anfeindungen des ehemaligen Lebensgefährten der ehemaligen Käuferin per Email oder auf irgendwelchen Hundeseiten im Internet gefallen lassen, auf die ich – wie auch heute, mit Distanz reagiere, da es mir einzig und allein darum geht, daß es der Hündin bei ihrer heutigen Besitzerin hervorragend geht und sie in jeder Beziehung sportlich und ausstellungsmäßig gefördert wird.
Sollten jedoch diese falschen Dar- und verleumderischen Unterstellungen nicht aufhören, bleibt es mir immer noch offen, das Mittel des Rechtsweges zu beschreiten.
Iris Jacobs
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