Freitag, 22. Juni 2012
Änderungen laut dem von der FCI herausgegebenen neuen Reglement für Rennen und Coursings:
wuhei, 09:51h
Ich bitte diejenigen geneigten Leser, die das bisherige Reglement de facto kannten, sich über die Änderungen eine eigene Meinung zu bilden. Tatsache ist, daß nur der Punkt 1.13 neu und durchaus nützlich ist, aber nicht für die Hunde ;)
Widerunner wurden schon seit Jahren praktisch überall anerkannt, auch mussten sie bisher schon am Meldeschein angegeben werden.
Ebenso wurde Punkt 7.6 - zumindest in Österreich - schon seit Jahren so praktiziert.
Änderungen:
1.7.1 Ausschreibung
9…….(siehe auch 1.10 Doping)
1.10.1 Bestimmung
…… Es gelten ebenfalls die „Internationalen Richtlinien der F.C.I. für Doping bei Hunden“, die im Juli 2009 vom FCI-Vorstand in Wien genehmigt wurden.
1.10.4 Sanktionen bei nachgewiesenem Doping
….. Die Kommission schlägt dem Vorstand der FCI die Periode vor in der die Sanktion beginnt und endet.
1.13 Erste-Hilfe auf Veranstaltungen
Bei von der FCI veranstalteten Windhund-Rennen und Coursings sind oftmals Hunderte von Menschen anwesend. Diese Veranstaltungen finden außerdem auf Geländen statt, die für die Hilfsdienste nicht einfach zugänglich sind. Deswegen wird nachdrücklich empfohlen, eine Erste-Hilfe-Station auf dem Veranstaltungsgelände vorzusehen. Die folgenden Richtlinien sollten befolgt werden: • Nehmen Sie Kontakt zum nächstgelegenen Krankenhaus auf und informieren Sie es über das Stattfinden der Veranstaltung.
• Nehmen Sie Kontakt zum nächstgelegenen Notfalldienst auf und informieren Sie ihn über das Stattfinden der
Veranstaltung.
• Richten Sie auf dem Veranstaltungsgelände eine „Erste-Hilfe-Station“ ein, wenn möglich in Zusammenarbeit mit
dem Notfalldienst der Region.
• Das Personal der Erste-Hilfe-Station muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen (Arzt, Krankenpfleger
usw.).
• Die Erste-Hilfe-Station muss sich in der Nähe der Büros der Veranstaltungsleitung befinden.
• Die Erste-Hilfe-Station muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise mit einer Rote-Kreuz-Flagge o.ä.
• Die Erste-Hilfe-Station muss für die Dauer der Veranstaltung ständig besetzt sein.
• Informieren Sie alle offiziellen Mitarbeiter über das Vorhandensein der Erste-Hilfe-Station und deren Standort.
• Informieren Sie alle Teilnehmer der Veranstaltung über das Vorhandensein der Erste-Hilfe-Station und deren Standort.
2.2.3 Rennprogramm
……… Wenn die Finalteilnehmer nach Zeit ermittelt werden, dürfen in den Vorläufen max. 4 Hunde eingeteilt werden.
2.2.3.1 Außenläufer
Hunde die vom ihrem Landesverband als Außenläufer gekennzeichnet sind, werden entsprechend behandelt.
2.3.1 Schiedsgericht
….. Die Modalitäten um ausländische Schiedsrichter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
2.3.3 Zielgericht
….. Die Modalitäten um ausländische Schiedsrichter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
2.3.5 Bahnbeobachter
……. Die Modalitäten um ausländische Bahnbeobachter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
2.3.8 Tierarzt
….. 7.4 gegebenen
3.1.1 Richter
….. Die Modalitäten um ausländische Schiedsrichter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
3.4 Streckenführung
….. Geschlossene Parcours mit Bodenzug sind verboten.
3.7 Bewertung
….. Herrscht dann immer noch Gleichheit, wird dem Hund der die höhere Punktzahl im 2. Lauf, in der Reihenfolge der Bedeutung gemäß den Bestimmungen zuerst nach 3.7.1 Gewandtheit, im Weiteren dann nach 3.7.32 Schnelligkeit, dann 3.7.23 Kondition, 3.7.4 Eifer und letztendlich 3.7.15 Intelligenz, die bessere Platzierung zugesprochen.
4.1 Grundlage
…... F.C.I. Titelveranstaltungen im Rennen werden stets am 1. oder 2. Wochenende des Monats September ausgetragen. F.C.I. Titelveranstaltungen im Coursing werden im 2. Quartal ausgetragen.
4.2 Art der Meisterschaftsrennen
Die FCI veranstaltet jährlich eine Meisterschaft:• die « FCI-Weltmeisterschaften» in den geraden Jahren UND • die «FCI-Europameisterschaften» in den ungeraden Jahren
4.3 Vergabe der Titel
Die in diesen Rennen erworbenen Titel lauten:
…. (….. 2010)
…. (….. 2011)
4.5 Vergabe des Titels
……l 2012)
4.7.1 Teilnahmeberechtigung
……im Zuchtbuch/Register ……….. / …. auch ………
4.7.2 Renn- und Coursingvoraussetzungen
…. ohne Disqualifikation …..
4.7.3 Qualifikation für FCI-Titelveranstaltungen
Qualifikationsläufe, die vor der in Paragraph 1.4.2 vorgeschriebene Altersgrenze abgelegt werden, werden nicht als gültig anerkannt.
4.7.4 Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel eines Hundes in ein anderes F.C.I.-Land, darf der Hund bei Titelveranstaltungen der F.C.I. nur für das neue Land starten, wenn er mindestens 6 Monate in dem neuen F.C.I.-Land im Zuchtbuch/Register eingetragen ist.
4.8.2 Teilnehmerzahlen
FCI-Coursing-Europameisterschaft: Die maximale Teilnehmerzahl je Rasse und Geschlecht beträgt für jedes Land 6 Hunde. Einlieferung und Eingangskontrolle müssen bereits am Vortag stattfinden.
FCI-Europa- oder FCI-Weltmeisterschaften: Die maximale Teilnehmerzahl je Rasse und Geschlecht beträgt für jedes Land 12 Hunde.
--> Keine Neuerung
4.8.3 Reservehunde
…... Für die Reservehunde, die nicht am Meisterschaftsrennen teilnehmen können, werden keine Freundschaftsrennen vorgesehen.
4.8.4 Meldelisten
Die F.C.I. Windhundrennkommission stellt ein festes Modell auf für die Meldeliste. Die ……..
4.9 Funktionäre
….. Der Veranstalter berichtet mindestens 14 Tage vor der Meisterschaft den nationalen Verbänden, welche (Schieds-)Richter und Bahnbeobachter eingesetzt werden
4.9.2 Rennfunktionäre
…… und mit zwei Bahnbeobachtern zu besetzen sind.
4.9.3 Coursingfunktionäre
……. Im 2. Durchgang werden die Hunde von 3 anderen Richtern bewertet vorzugsweise aus 3 anderen Ländern.
4.11.2 Coursingdistanzen
……: 600 – 800 Meter
…… 800 – 1000 Meter.
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
…….. folgendem Modus vorzusehen. Jeder Hund läuft einen Vorlauf nach Zeit, ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die 18 zeitschnellsten Hunde laufen in drei Halbfinalläufen, wobei die beiden erstplatzierten Hunde aus jedem Halbfinale sich für das Finale qualifizieren. Sind nur bis zu 12 Hunde am Start, werden zwei Halbfinale gezogen. Die drei Erstplatzierten aus den Halbfinalen gehen in das Finale.
…….. Die Hunde mit den sechs schnellsten Zeiten laufen im Finale.
--> auch nicht neu
4.15.5 Grosse Meldezahlen bei Coursings
……. drei
5.1.3 Bedingungen für den Titel
Um diesen Titel zu erlangen, muss ein Hund folgende Bedingungen erfüllen:
a. ab dem Alter von 15 Monaten für Whippets und Italienische Windspiele und 18 Monaten für alle anderen Windhundrassen, muss der Hund drei Anwartschaftsnachweise auf das internationale Championat de Course (CACIL) oder zwei CACIL und 2 Res. CACIL in zwei verschiedenen Ländern (aus 2 verschiedenen Landesorganisationen - LAO) nachweisen.
b. Diese Nachweise (CACIL) erhält nur der Sieger eines internationalen, von der FCI genehmigten Rennens oder Coursings. Bei einem Rennen wird das CACIL nur im Finale vergeben, wenn laut FCI-Reglement mindestens 6 Hunde am Start waren. Bei einem Coursing wird das CACIL nur vergeben, wenn der Hund mind. 2/3 der insgesamt möglichen Punkte erreicht hat und mind. 6 Hunde in dieser Klasse am Start waren.
c. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIL/Res.CACIL muss mindestens ein Zeitraum von einem Jahr und einem Tag bestehen.
d. Der Titel eines Champion International de Course wird nur einem Hund vergeben, der im Alter von mind. 15 Monaten in einer Erwachsenenklasse (Offene, Zwischen, Gebrauchshunde und Champion – nicht Veteranenklasse) auf einer Internationalen CACIB-Ausstellung die Wertnote „sehr gut“ erhalten hat.
5.1.4 Reserve CACIL
Die Richter können dem zweitplatzierten Hund dieser Prüfungen ein Res. CACIL zusprechen, wenn er die gleiche Qualität wie der Siegerhund gezeigt hat.
…… 5.1.6 ……
5.2. Championat für Schönheit und Leistung der F.C.I. (Champion international de Beauté et Performance - C.I.B.P.)
Um diesen Titel zu erlangen, muss ein Hund folgende Bedingungen erfüllen:
1. Erhalt von drei CACIB oder zwei CACIB und zwei Res.CACIB aus mindestens zwei verschiedenen Ländern (durch zwei verschiedenen LAO) und von mindestens zwei verschiedenen Richtern.
2. zwischen dem ersten und dem letzten CACIB/Res.CACIB muss ein Zeitraum von mind. einem Jahr und einem Tag bestehen.
3. Er muss an mind. drei CACIL-Veranstaltungen (Rennen oder Coursing) teilgenommen haben und dabei mind. ein CACIL oder 2 Res. CACIL gewonnen haben.
6. Voraussetzung für eine Meldung in der Gebrauchshunde-Klasse für Windhunde auf internationalen CACIB Ausstellungen der FCI
……. Ausnahme:……
7.1 Meldeschein
…… Widerunner …….
7.2 Muster der Renndecken
……. Stretchrenndecken sind ebenfalls zugelassen. Rote, blaue oder weiße Decken, die für Coursing benutzt werden, bedürfen keine Zahlen (1, 2 oder 3)
7.4.1 Eingangskontrolle
…… Der Tierarzt ist die einzige Autorität, die, in Hinsicht auf die Gesundheit des Hundes, entscheidet, ob der Hund an der Veranstaltung teilnehmen kann. Gegen diese Entscheidung kann kein Einspruch erhoben werden.
Die allgemeine Untersuchung soll umfassen:
…….. Wenn ja ist eine Teilnahme ausgeschlossen. ….. --> no na, war bisher auch schon
7.6 Zulassung von Richtern für alle nationale und internationale Veranstaltungen
Alle Richter, die zu einer durch einen FCI-Landesverband (LV) oder einen Mitgliedsverein dieses LV durchgeführte nationale oder internationale Veranstaltung zum Richten eingeladen werden, müssen vorgängig von ihrem, für sie zuständigen nationalen Landesverband (LV), dafür zugelassen werden.
Widerunner wurden schon seit Jahren praktisch überall anerkannt, auch mussten sie bisher schon am Meldeschein angegeben werden.
Ebenso wurde Punkt 7.6 - zumindest in Österreich - schon seit Jahren so praktiziert.
Änderungen:
1.7.1 Ausschreibung
9…….(siehe auch 1.10 Doping)
1.10.1 Bestimmung
…… Es gelten ebenfalls die „Internationalen Richtlinien der F.C.I. für Doping bei Hunden“, die im Juli 2009 vom FCI-Vorstand in Wien genehmigt wurden.
1.10.4 Sanktionen bei nachgewiesenem Doping
….. Die Kommission schlägt dem Vorstand der FCI die Periode vor in der die Sanktion beginnt und endet.
1.13 Erste-Hilfe auf Veranstaltungen
Bei von der FCI veranstalteten Windhund-Rennen und Coursings sind oftmals Hunderte von Menschen anwesend. Diese Veranstaltungen finden außerdem auf Geländen statt, die für die Hilfsdienste nicht einfach zugänglich sind. Deswegen wird nachdrücklich empfohlen, eine Erste-Hilfe-Station auf dem Veranstaltungsgelände vorzusehen. Die folgenden Richtlinien sollten befolgt werden: • Nehmen Sie Kontakt zum nächstgelegenen Krankenhaus auf und informieren Sie es über das Stattfinden der Veranstaltung.
• Nehmen Sie Kontakt zum nächstgelegenen Notfalldienst auf und informieren Sie ihn über das Stattfinden der
Veranstaltung.
• Richten Sie auf dem Veranstaltungsgelände eine „Erste-Hilfe-Station“ ein, wenn möglich in Zusammenarbeit mit
dem Notfalldienst der Region.
• Das Personal der Erste-Hilfe-Station muss über die entsprechenden Qualifikationen verfügen (Arzt, Krankenpfleger
usw.).
• Die Erste-Hilfe-Station muss sich in der Nähe der Büros der Veranstaltungsleitung befinden.
• Die Erste-Hilfe-Station muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise mit einer Rote-Kreuz-Flagge o.ä.
• Die Erste-Hilfe-Station muss für die Dauer der Veranstaltung ständig besetzt sein.
• Informieren Sie alle offiziellen Mitarbeiter über das Vorhandensein der Erste-Hilfe-Station und deren Standort.
• Informieren Sie alle Teilnehmer der Veranstaltung über das Vorhandensein der Erste-Hilfe-Station und deren Standort.
2.2.3 Rennprogramm
……… Wenn die Finalteilnehmer nach Zeit ermittelt werden, dürfen in den Vorläufen max. 4 Hunde eingeteilt werden.
2.2.3.1 Außenläufer
Hunde die vom ihrem Landesverband als Außenläufer gekennzeichnet sind, werden entsprechend behandelt.
2.3.1 Schiedsgericht
….. Die Modalitäten um ausländische Schiedsrichter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
2.3.3 Zielgericht
….. Die Modalitäten um ausländische Schiedsrichter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
2.3.5 Bahnbeobachter
……. Die Modalitäten um ausländische Bahnbeobachter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
2.3.8 Tierarzt
….. 7.4 gegebenen
3.1.1 Richter
….. Die Modalitäten um ausländische Schiedsrichter einzuladen sind beschrieben im Anhang 7.6
3.4 Streckenführung
….. Geschlossene Parcours mit Bodenzug sind verboten.
3.7 Bewertung
….. Herrscht dann immer noch Gleichheit, wird dem Hund der die höhere Punktzahl im 2. Lauf, in der Reihenfolge der Bedeutung gemäß den Bestimmungen zuerst nach 3.7.1 Gewandtheit, im Weiteren dann nach 3.7.32 Schnelligkeit, dann 3.7.23 Kondition, 3.7.4 Eifer und letztendlich 3.7.15 Intelligenz, die bessere Platzierung zugesprochen.
4.1 Grundlage
…... F.C.I. Titelveranstaltungen im Rennen werden stets am 1. oder 2. Wochenende des Monats September ausgetragen. F.C.I. Titelveranstaltungen im Coursing werden im 2. Quartal ausgetragen.
4.2 Art der Meisterschaftsrennen
Die FCI veranstaltet jährlich eine Meisterschaft:• die « FCI-Weltmeisterschaften» in den geraden Jahren UND • die «FCI-Europameisterschaften» in den ungeraden Jahren
4.3 Vergabe der Titel
Die in diesen Rennen erworbenen Titel lauten:
…. (….. 2010)
…. (….. 2011)
4.5 Vergabe des Titels
……l 2012)
4.7.1 Teilnahmeberechtigung
……im Zuchtbuch/Register ……….. / …. auch ………
4.7.2 Renn- und Coursingvoraussetzungen
…. ohne Disqualifikation …..
4.7.3 Qualifikation für FCI-Titelveranstaltungen
Qualifikationsläufe, die vor der in Paragraph 1.4.2 vorgeschriebene Altersgrenze abgelegt werden, werden nicht als gültig anerkannt.
4.7.4 Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel eines Hundes in ein anderes F.C.I.-Land, darf der Hund bei Titelveranstaltungen der F.C.I. nur für das neue Land starten, wenn er mindestens 6 Monate in dem neuen F.C.I.-Land im Zuchtbuch/Register eingetragen ist.
4.8.2 Teilnehmerzahlen
FCI-Coursing-Europameisterschaft: Die maximale Teilnehmerzahl je Rasse und Geschlecht beträgt für jedes Land 6 Hunde. Einlieferung und Eingangskontrolle müssen bereits am Vortag stattfinden.
FCI-Europa- oder FCI-Weltmeisterschaften: Die maximale Teilnehmerzahl je Rasse und Geschlecht beträgt für jedes Land 12 Hunde.
--> Keine Neuerung
4.8.3 Reservehunde
…... Für die Reservehunde, die nicht am Meisterschaftsrennen teilnehmen können, werden keine Freundschaftsrennen vorgesehen.
4.8.4 Meldelisten
Die F.C.I. Windhundrennkommission stellt ein festes Modell auf für die Meldeliste. Die ……..
4.9 Funktionäre
….. Der Veranstalter berichtet mindestens 14 Tage vor der Meisterschaft den nationalen Verbänden, welche (Schieds-)Richter und Bahnbeobachter eingesetzt werden
4.9.2 Rennfunktionäre
…… und mit zwei Bahnbeobachtern zu besetzen sind.
4.9.3 Coursingfunktionäre
……. Im 2. Durchgang werden die Hunde von 3 anderen Richtern bewertet vorzugsweise aus 3 anderen Ländern.
4.11.2 Coursingdistanzen
……: 600 – 800 Meter
…… 800 – 1000 Meter.
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
…….. folgendem Modus vorzusehen. Jeder Hund läuft einen Vorlauf nach Zeit, ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die 18 zeitschnellsten Hunde laufen in drei Halbfinalläufen, wobei die beiden erstplatzierten Hunde aus jedem Halbfinale sich für das Finale qualifizieren. Sind nur bis zu 12 Hunde am Start, werden zwei Halbfinale gezogen. Die drei Erstplatzierten aus den Halbfinalen gehen in das Finale.
…….. Die Hunde mit den sechs schnellsten Zeiten laufen im Finale.
--> auch nicht neu
4.15.5 Grosse Meldezahlen bei Coursings
……. drei
5.1.3 Bedingungen für den Titel
Um diesen Titel zu erlangen, muss ein Hund folgende Bedingungen erfüllen:
a. ab dem Alter von 15 Monaten für Whippets und Italienische Windspiele und 18 Monaten für alle anderen Windhundrassen, muss der Hund drei Anwartschaftsnachweise auf das internationale Championat de Course (CACIL) oder zwei CACIL und 2 Res. CACIL in zwei verschiedenen Ländern (aus 2 verschiedenen Landesorganisationen - LAO) nachweisen.
b. Diese Nachweise (CACIL) erhält nur der Sieger eines internationalen, von der FCI genehmigten Rennens oder Coursings. Bei einem Rennen wird das CACIL nur im Finale vergeben, wenn laut FCI-Reglement mindestens 6 Hunde am Start waren. Bei einem Coursing wird das CACIL nur vergeben, wenn der Hund mind. 2/3 der insgesamt möglichen Punkte erreicht hat und mind. 6 Hunde in dieser Klasse am Start waren.
c. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIL/Res.CACIL muss mindestens ein Zeitraum von einem Jahr und einem Tag bestehen.
d. Der Titel eines Champion International de Course wird nur einem Hund vergeben, der im Alter von mind. 15 Monaten in einer Erwachsenenklasse (Offene, Zwischen, Gebrauchshunde und Champion – nicht Veteranenklasse) auf einer Internationalen CACIB-Ausstellung die Wertnote „sehr gut“ erhalten hat.
5.1.4 Reserve CACIL
Die Richter können dem zweitplatzierten Hund dieser Prüfungen ein Res. CACIL zusprechen, wenn er die gleiche Qualität wie der Siegerhund gezeigt hat.
…… 5.1.6 ……
5.2. Championat für Schönheit und Leistung der F.C.I. (Champion international de Beauté et Performance - C.I.B.P.)
Um diesen Titel zu erlangen, muss ein Hund folgende Bedingungen erfüllen:
1. Erhalt von drei CACIB oder zwei CACIB und zwei Res.CACIB aus mindestens zwei verschiedenen Ländern (durch zwei verschiedenen LAO) und von mindestens zwei verschiedenen Richtern.
2. zwischen dem ersten und dem letzten CACIB/Res.CACIB muss ein Zeitraum von mind. einem Jahr und einem Tag bestehen.
3. Er muss an mind. drei CACIL-Veranstaltungen (Rennen oder Coursing) teilgenommen haben und dabei mind. ein CACIL oder 2 Res. CACIL gewonnen haben.
6. Voraussetzung für eine Meldung in der Gebrauchshunde-Klasse für Windhunde auf internationalen CACIB Ausstellungen der FCI
……. Ausnahme:……
7.1 Meldeschein
…… Widerunner …….
7.2 Muster der Renndecken
……. Stretchrenndecken sind ebenfalls zugelassen. Rote, blaue oder weiße Decken, die für Coursing benutzt werden, bedürfen keine Zahlen (1, 2 oder 3)
7.4.1 Eingangskontrolle
…… Der Tierarzt ist die einzige Autorität, die, in Hinsicht auf die Gesundheit des Hundes, entscheidet, ob der Hund an der Veranstaltung teilnehmen kann. Gegen diese Entscheidung kann kein Einspruch erhoben werden.
Die allgemeine Untersuchung soll umfassen:
…….. Wenn ja ist eine Teilnahme ausgeschlossen. ….. --> no na, war bisher auch schon
7.6 Zulassung von Richtern für alle nationale und internationale Veranstaltungen
Alle Richter, die zu einer durch einen FCI-Landesverband (LV) oder einen Mitgliedsverein dieses LV durchgeführte nationale oder internationale Veranstaltung zum Richten eingeladen werden, müssen vorgängig von ihrem, für sie zuständigen nationalen Landesverband (LV), dafür zugelassen werden.
... comment
robert.morgenstern,
Freitag, 22. Juni 2012, 16:23
Eins zu Eins Vergleich des Reglementpunktes 4.15.1 Austragungsbestimmungen für FCI-Meisterschaften
Dem geneigten Leser, der das FCI-Reglement nicht auswendig daher sagen kann.
alte Version gültig ab seit dem 1. Januar 2007:
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
Für FCI-Meisterschaftsrennen ist als Austragungsmodus die Ermittlung der Finalteilnehmer nach den in den Vorläufe gelaufenen Zeiten orzusehen.
Jeder Hund, ausgenommen die Rasse Greyhound, muss mindestens zwei Vorläufe absolvieren, wobei der Finallauf der dritte ist. Für die Finalberechtigung ist die schnellste Zeit aus den zwei Vorläufen maßgebend.
Wenn in einer Kategorie weniger als 36 Hunde oder bei den Greyhounds weniger als 18 Hunde gemeldet sind, kann ohne Zeitmessung klassiert werden.
Für Greyhounds ist nur ein Vorlauf verpflichtet; ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die Windhunde- Kommission kann Ausnahmen genehmigen.
neue Version, gültig ab dem 1. Juli 2012:
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
Für FCI-Meisterschaftsrennen ist als Austragungsmodus die Ermittlung der Finalteilnehmer nach folgendem Modus vorzusehen.
Jeder Hund läuft einen Vorlauf nach Zeit, ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die 18 zeitschnellsten Hunde laufen in drei Halbfinalläufen, wobei die beiden erstplatzierten Hunde aus jedem Halbfinale sich für das Finale qualifizieren. Sind nur bis zu 12 Hunde am Start, werden zwei Halbfinale gezogen. Die drei Erstplatzierten aus den Halbfinalen gehen in das Finale.
Für Greyhounds ist nur ein Vorlauf Pflicht; ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die Hunde mit den sechs schnellsten Zeiten laufen im Finale.
Wer allein bei diesem Punkt behauptet, es gäbe keine Neuerung, beantwortet den geneigten Schreiber dieser Zeilen vielleicht folgende Fragen:
Wo ist in der alten Version von einen fakultativen zweiten Vorlauf für Nicht-Greyhounds die Rede?
Wo ist in der alten Version von einem zusätzlichen Lauf, dem sogenannten Halbfinale die Rede?
Ist es nicht so, dass nach dem alten Reglement, die 6 zeitschnellsten Hunde der beiden Vorläufe aller Windhundrassen fürs Finale gesetzt sind (bei den Greys nur ein "Pflicht"-Vorlauf)?
Ist es nicht so, dass dieser Zeitmodus im neuen Reglement nur noch für die Greyhounds gilt?
Wird ab 1. Juli nach dem "Halbfinale" die Nichtgreys jetzt nach dem Einlaufmodus fürs Finale gesetzt?
Ist im alten Reglement nicht klipp und klar von max. 3 Läufen pro Hund die Rede und sind nach dem neuen Modus (den nötigen Ehrgeiz der Besitzer vorausgesetzt) bis zu 4 Läufe möglich?
Ich finde "auch nicht neu" in diesem Fall nicht zutreffend.
alte Version gültig ab seit dem 1. Januar 2007:
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
Für FCI-Meisterschaftsrennen ist als Austragungsmodus die Ermittlung der Finalteilnehmer nach den in den Vorläufe gelaufenen Zeiten orzusehen.
Jeder Hund, ausgenommen die Rasse Greyhound, muss mindestens zwei Vorläufe absolvieren, wobei der Finallauf der dritte ist. Für die Finalberechtigung ist die schnellste Zeit aus den zwei Vorläufen maßgebend.
Wenn in einer Kategorie weniger als 36 Hunde oder bei den Greyhounds weniger als 18 Hunde gemeldet sind, kann ohne Zeitmessung klassiert werden.
Für Greyhounds ist nur ein Vorlauf verpflichtet; ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die Windhunde- Kommission kann Ausnahmen genehmigen.
neue Version, gültig ab dem 1. Juli 2012:
4.15.1 Austragungsbestimmungen Rennen
Für FCI-Meisterschaftsrennen ist als Austragungsmodus die Ermittlung der Finalteilnehmer nach folgendem Modus vorzusehen.
Jeder Hund läuft einen Vorlauf nach Zeit, ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die 18 zeitschnellsten Hunde laufen in drei Halbfinalläufen, wobei die beiden erstplatzierten Hunde aus jedem Halbfinale sich für das Finale qualifizieren. Sind nur bis zu 12 Hunde am Start, werden zwei Halbfinale gezogen. Die drei Erstplatzierten aus den Halbfinalen gehen in das Finale.
Für Greyhounds ist nur ein Vorlauf Pflicht; ein zweiter Vorlauf ist fakultativ möglich. Die Hunde mit den sechs schnellsten Zeiten laufen im Finale.
Wer allein bei diesem Punkt behauptet, es gäbe keine Neuerung, beantwortet den geneigten Schreiber dieser Zeilen vielleicht folgende Fragen:
Wo ist in der alten Version von einen fakultativen zweiten Vorlauf für Nicht-Greyhounds die Rede?
Wo ist in der alten Version von einem zusätzlichen Lauf, dem sogenannten Halbfinale die Rede?
Ist es nicht so, dass nach dem alten Reglement, die 6 zeitschnellsten Hunde der beiden Vorläufe aller Windhundrassen fürs Finale gesetzt sind (bei den Greys nur ein "Pflicht"-Vorlauf)?
Ist es nicht so, dass dieser Zeitmodus im neuen Reglement nur noch für die Greyhounds gilt?
Wird ab 1. Juli nach dem "Halbfinale" die Nichtgreys jetzt nach dem Einlaufmodus fürs Finale gesetzt?
Ist im alten Reglement nicht klipp und klar von max. 3 Läufen pro Hund die Rede und sind nach dem neuen Modus (den nötigen Ehrgeiz der Besitzer vorausgesetzt) bis zu 4 Läufe möglich?
Ich finde "auch nicht neu" in diesem Fall nicht zutreffend.
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