W U H E I - WHIPPET- BLOG: Was alles darf ein Züchter?
Freitag, 14. Oktober 2011
Was alles darf ein Züchter?
(im ÖKWZR)

Über die korrekte und artgerecht und dann auch rassespezifische Haltung sollte man ja nicht mehr sprechen müssen. Daher nur einige Worte zum Züchten.

Züchten bedeutet in erster Linie, durchdachte und seriöse Verpaarungen innerhalb des jeweiligen Standards zu machen. Es bedeutet weiter, sich ausreichend Zeit für Hündinnen und Welpen zu nehmen, die Welpen möglichst hochwertig zu füttern und im Rudel und einzeln zu sozialisieren und auch, die ersten Erziehungsmaßnahmen zu setzen.

Darüber hinaus sollten Züchter jederzeit im Stande sein, Welpen länger als 12 Wochen bei sich zu behalten, wenn sich nicht geeignete Abnehmer finden oder wenn mit einem Welpen irgendetwas noch nicht ganz so ist, wie es gehört. Und auch später sollte ein guter Züchter jederzeit Hunde aus seiner Zucht selbst weitervermitteln oder sie zurücknehmen und neu zu plazieren.

Soweit die basics. Nur verhält es sich in der Realität leider meist ganz anders.

Was ist mit dem Züchter, der wohl wissend, daß sein Rüden schwerste Mängel vererbt, mit diesem nicht nur selbst weiterproduziert, sondern ihn auch noch ohne seriöse Information anderen Züchtern auf’s Auge drückt?

Da gibt es z.B. eigenartige Inserate auf obskuren Tier – Webpages (die meist einen verniedlichenden Namen für den dort stattfindenden Hundehandel haben) und Aushänge an Bäumen und Laternenpfählen im ländlichen Raum mit Abreiß-Telephonnummern.

Da gibt es den Züchter, der dem ZV mit Rechtsanwalt droht, weil er einen Rüden, der eindeutig ausserhalb des Zuchtstandards steht, nicht die Zuchtzulassung gibt?

Und den Züchter, der seine übriggebliebenen Welpen ohne echte Notsituation über die „Windhunde in Not“-Stelle des ÖKWZR verpaschen läßt?

Und in beiden (oder vermutlich auch mehr) Fällen der unkritischen Liebkinder beugt sich der ZV, der es sich ansonsten zur Lebensaufgabe gemacht hat, kritischen, ehrlichen und bemühten Züchtern das Leben zu vermiesen?

Warum eigentlich nicht einem Züchter, der die Verantwortung für seine Welpen ohne wirklich dringende Notsituation an den ZV abschiebt, eine Zuchtsperre zu geben?

Warum eigentlich nicht knapp und schnell einen Fall vor ein ÖKWZR- oder ÖKV-Schiedsgericht bringen?

imjc

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Züchter dürfen das
was der Verband erlaubt oder toleriert, beziehungsweise das, was der Verband nicht erfährt oder einfach nur nicht sehen will.

Wir dürfen nicht vergessen, dass jeder eingetragene Welpe dem Verband Geld bringt. Ein Züchter, der die Gebühren bezahlt und dabei geschmeidig bleibt, ist ein guter Züchter. Ein Züchter, der viele Gebühren bezahlt und dabei geschmeidig bleibt, ist ein besserer Züchter.

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