W U H E I - WHIPPET- BLOG: 2013-07-31
Mittwoch, 31. Juli 2013
Vereins - Grundregeln
- in den letzten Jahren hat sich die nicht nur unschöne Methode eingebürgert, daß Vereinsmitglieder die Statuten nach ihrem Gutdünken und nur zu ihrem privaten Vorteil auslegen.

Es kommt in diesem Rahmen immer wieder vor, daß Vorstandsmitglieder ihre in ihren Verein eingebrachten materiellen oder auch ideellen Beiträge wieder "mitnehmen", wenn sie nicht mehr im Vorstand sind.

Das ist nicht nur schäbig, sondern schlichtweg vereinsrechtswidrig. Warum sich die neuen Vorstände nicht dagegen verwehren, ist mir schleierhaft.

Besonders, wenn es darum geht, die von einem Vorstandsmitglied erstellte Homerpage eines Vereins nicht mehr zugänglich zu machen. Dies ist extrem vereinsschädigend und sollte nicht nur den Ausschluß aus dem betreffenden, sondern auch aus dem übergeordneten Verein nach sich ziehen.

Ich betone, daß es in den österreichischen Vereinsstatuten festgelegt ist, daß alle Mitglieder ehrenamtlich und unentgeltlich für ihren Verein tätig sind. Eine Ausnahme ist, wenn zwischen dem Verein und dem Ausführenden ein schriftlicher Vertrag oder eine Vereinbarung besteht. Selbstredend müssen belegte Kosten vom Verein getragen werden.

Wenn also jemand eine HP für seinen Verein erstellt, gehört diese in vollem Umfang ausschließlich dem Verein und es ist bereits unseriös und rechtlich unkorrekt, wenn der Ersteller irgendein Detail (selbstverständlich auch nicht die domain) dieser HP auf seinen eigenen Namen registrieren läßt.

Es wird auch nicht rechtens, wenn so etwas schon vorher von anderen Mitgliedern gemacht wurde!

Ich erwarte daher, daß derjenige, der die HP des WRCT gerade unzugänglich gemacht hat, dies SOFORT wieder rückgängig macht.

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