W U H E I - WHIPPET- BLOG: 2010-07-21
Mittwoch, 21. Juli 2010
We don't forget, Mrs. Titze!
Zeit war ja ausreichend und da Sie, werte Frau Titze, uns Ihre angekündigten Gegendarstellungen bis heute schuldig geblieben sind, geben wir Ihnen eine weitere Chance dazu. Als Anstoß die Antwort von Kurt Radnetter an den DWZRV:


" Stegersbach, 15. Juli 2010

An den Vorstand des DWZRV
zu Handen Herrn Peter Richlofsky zur Weiterleitung

Betreff: Ihre Antwort zum Fall Titze

Sehr geehrte Damen und Herren!

Herzlichen Dank für Ihre kurze Antwort auf mein Mail, das den Fall Titze aufzeigt.

Wir sind uns doch alle im Klaren, dass die österreichische und deutsche Zuchtordnung zum Tragen kommt, auf alle Fälle aber die FCI Zuchtordnung. Egal welche man nun heranzieht heißt es doch immer: „Züchter ist der Eigentümer/Besitzer der Hündin zum Zeitpunkt des Deckaktes“.
Wenn nun der Wurf Mitte August zur Welt kommt, war der Deckakt also Mitte Juni. Damals war Frau Titze in Deutschland gemeldet und hatte auch in Deutschland gelebt. Darüber sind wir uns doch einig, oder? Eine Übersiedlung eines Zwingers in ein anderes Land ist lt. FCI möglich, wenn der Züchter mindestens 6 Monate im neuen Land gelebt hat, seinen Hauptwohnsitz und seinen „Lebensmittelpunkt“ im neuen Land hatte. Dies trifft auf Frau Titze und den X-Wurf Barsois keinesfalls zu! Daher wäre laut FCI Ordnung der deutsche Klub, also DWZRV/VDH für die Ahnentafeln zuständig, auch wenn der Wurf in Österreich fiel.

Meiner Meinung nach, hat der ÖKWZR und der ÖKV vollkommen falsch gehandelt und diesen in mindestens 8 Punkten den diversen Ordnungen nicht entsprechenden Wurf nach eineinhalb Jahren eingetragen, obwohl der DWZRV dafür zuständig wäre.
Besonders eigenartig, unklug und nicht nachzuvollziehen ist auch die Ausstellung von A Papieren.
Gegen eine Einzeleintragung der Junghunde wäre nichts einzuwenden gewesen, wären sie mit deutschen Papieren ausgestattet gewesen.
Auch wenn Sie keine Möglichkeiten sehen, wegen diverser Gründe auf Frau Titze einzuwirken, so könnte ich mir doch vorstellen gegen Frau Titze Maßnahmen wie Sperre, Ausstellungsverbot o.ä. auszusprechen. Vielleicht sollten Sie auch mit dem ÖKWZR und dem ÖKV einen Weg finden und verhindern, dass Frau Titze ihre Zucht und damit auch ihre Vergehen, in Österreich weiterführt.

Warum sollte sie sich denn auf einmal ändern, wo man ihr trotz aller Zuchtvergehen jetzt auch noch einen „Persilschein“ ausgestellt hat. Warum der ÖKV den ÖKWZR zu diesem Unsinn gedrängt hat, ist mir nicht klar, zeugt es aber doch von Naivität und Nichteinhalten von eigenen, sich selbst aufgelegten Ordnungen! Hauptsache eintragen und Geld kassieren!

Darf ich den DWZRV fragen, warum die Zuchtsperre nicht über die FCI an alle Mitgliedsländer weitergegeben wurde? Laufend veröffentlicht die FCI Sperren wegen Zuchtvergehen, Doping Ausstellungsverbot etc. und alle Landesorganisationen haben sich verpflichtet diese Maßnahmen auch anzuerkennen und einzuhalten. Hat der DWZRV hier nicht einen großen Fehler gemacht? Warum sollten sich nun andere Züchter an Zuchtordnungen und Vorschriften halten, wenn es auch so wie bei Frau Titze geht?

Dieser Fall wird auch für andere Rassen Auswirkungen nach sich ziehen, denn einige werden diesen Tatbestand als „Präzedenzfall“ benutzen um vieles zu umgehen. Glauben Sie bitte nicht, er wäre in Züchterkreisen nicht schon bekannt!

Auch die FCI wird sich mit dieser Problematik befassen müssen, um nicht den Ruf zu verstärken „die da oben tun eh nix“, auch wenn mir nur eine Eingangsbestätigung und keine Antwort zugestellt wurden!
Dem DWZRV wünsche ich weiterhin alles Gute, viel Erfolg und ehrliche, aufrechte Züchter und Funktionäre.

Mit freundlichen Grüssen Ing. Kurt Radnetter e.h.

PS: Kopie an ÖKWZR, ÖKV, VDH, FCI "


Ich kann mich dieser Meinung nur anschließen, denn Sie genießen auf Grund völlig unerklärlicher Umstände im ÖKWZR eine unberechtigte Sonderbehandlung. Aber vielleicht kann man sich so was erkaufen?

Iris Jacobs

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