Montag, 21. Juli 2008
In angemessener Frist
iris-wuhei, 13:41h
Vor sechs Monaten (also im Januar) hab ich doch an die zuständige Baubehörde ein Ansuchen gestellt, um einen Carport in meiner Einfahrt zu errichten. Nachdem meine bewährte Stangen & Planenlösung vorvorigen Winter unter einem (wie die Wasserbaufreaks sagen) "Starkschnee-Ereignis zusammengekracht war.
Selbstredend hab ich alle Unterlagen (die mir die Baubehörde auf meine Anfrage vorgeschrieben hatte) brav besorgt und beilegt. Eingeschrieben. Versteht sich ja, denn es sind ja wichtige Unterlagen dabei – Baupläne eines ganz offiziellen (allerdings nicht im Ort) Baumeisters von allen Seiten, oben und unten, Katasterplan, Photos der Einfahrt, Meldebestätigung (obwohl die ja bei der Baubehörde, in meinem Fall die Gemeinde, nebbich aufliegt). Und was weiß ich noch alles. Lange keine Antwort, ca 2 Monat später frage ich telephonisch nach
Man: trägt mir spontan auf, alle dafür benötigten Unterlagen einzureichen.
Ich. die haben Sie am …. eingeschrieben bekommen.
Man: so, wo sind die denn.
Ich: na, in dem großen Einschreibekuvert, das ich laut Einschreibezettel am xyz an Sie abgeschickt habe.
Man: so, da muß ich nachschauen.
Ich: soll ich mit dem Einschreiber vorbeikommen? Und ist es ein Problem, einen fix und fertig gekauften Carport in einer mir gehörenden Einfahrt aufzustellen?
Man: das müssen wir doch zuerst prüfen, ob die Einfahrt …
Ich: die Einfahrt befindet sich auf Gp …, also in meinem Besitz und die Gemeinde hat genau dort auch die Einfahrt genehmigt (ist ja schon per se ein Witz, daß ich nicht überall auf mein eigenes Grundstück fahren darf).
Man: so, jetzt hab ich das Kuvert gefunden. Scheint ja alles drinnen zu sein. Aha, Sie haben sogar einen Baumeisterplan.
Ich: ja, weil Sie mir das so aufgetragen haben
Man: wer, ich?
Ich: ja,, Sie. Und, wann wird das jetzt geprüft und wann kann ich das Ding aufstellen?
Man: so einfach ist das nicht, aber wir werden Ihnen in angemessener Frist Bescheid geben.
Das war im März. Und so ist das mit den angemessenen Fristen – reine Pflanzerei, dümmliches Machtspielchen.
Den schönen Carport werde ich jetzt weiterverkaufen und wieder die Stangen & Planenlösung aufstellen. imjc
Selbstredend hab ich alle Unterlagen (die mir die Baubehörde auf meine Anfrage vorgeschrieben hatte) brav besorgt und beilegt. Eingeschrieben. Versteht sich ja, denn es sind ja wichtige Unterlagen dabei – Baupläne eines ganz offiziellen (allerdings nicht im Ort) Baumeisters von allen Seiten, oben und unten, Katasterplan, Photos der Einfahrt, Meldebestätigung (obwohl die ja bei der Baubehörde, in meinem Fall die Gemeinde, nebbich aufliegt). Und was weiß ich noch alles. Lange keine Antwort, ca 2 Monat später frage ich telephonisch nach
Man: trägt mir spontan auf, alle dafür benötigten Unterlagen einzureichen.
Ich. die haben Sie am …. eingeschrieben bekommen.
Man: so, wo sind die denn.
Ich: na, in dem großen Einschreibekuvert, das ich laut Einschreibezettel am xyz an Sie abgeschickt habe.
Man: so, da muß ich nachschauen.
Ich: soll ich mit dem Einschreiber vorbeikommen? Und ist es ein Problem, einen fix und fertig gekauften Carport in einer mir gehörenden Einfahrt aufzustellen?
Man: das müssen wir doch zuerst prüfen, ob die Einfahrt …
Ich: die Einfahrt befindet sich auf Gp …, also in meinem Besitz und die Gemeinde hat genau dort auch die Einfahrt genehmigt (ist ja schon per se ein Witz, daß ich nicht überall auf mein eigenes Grundstück fahren darf).
Man: so, jetzt hab ich das Kuvert gefunden. Scheint ja alles drinnen zu sein. Aha, Sie haben sogar einen Baumeisterplan.
Ich: ja, weil Sie mir das so aufgetragen haben
Man: wer, ich?
Ich: ja,, Sie. Und, wann wird das jetzt geprüft und wann kann ich das Ding aufstellen?
Man: so einfach ist das nicht, aber wir werden Ihnen in angemessener Frist Bescheid geben.
Das war im März. Und so ist das mit den angemessenen Fristen – reine Pflanzerei, dümmliches Machtspielchen.
Den schönen Carport werde ich jetzt weiterverkaufen und wieder die Stangen & Planenlösung aufstellen. imjc
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margot,
Montag, 21. Juli 2008, 14:51
angemessen …
… ist halt immer eine frage der massstäbe und der möglichkeiten. und gleichzeitig wunderbar deeeeeeeeeeeehnbar. vielleicht möchtest du deine planen beschriften? mit dem wort "angemessen"? ;)
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