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Sonntag, 14. Dezember 2008
Anstand, die zweite
wuhei, 08:47h
da mein Beitrag vom 10. eigentlich eher allgemein gehalten und privat war.
ABER
Gestern fand die lange angekündigte aoGV des ÖKWZR statt. Die meisten hegten hohe Erwartungen, ich weniger, da es nicht nachvollziehbar ist, die Position des ZW mit jemandem zu besetzen, der international inzwischen als ZW zu Recht einen höchst üblen Ruf genießt. Österreich hätte zwar weniger bekannte, aber seriöse Personen für diese Stelle.
Und was passierte: Frau Präsidentin G. hatte genau einen Tag vorher endlich den Volkswillen in Einklang mit dem Vereinsgesetz gebracht und die seit Längerem vakanten Vorstandspositionen mit Namen von Leuten mit freundlichen Nasenlöchern gefüllt. Diese sollten vermutlich nach ihrem Dafürhalten die Löchter im sinkenden Schiff ihrer Vorstandsära provisorisch zupflastern und dem dummen ÖKWZR-Wahlvolk Sand in die Augen streuen.
Doch da das ÖKWZR-Fußvolk, das dem Vorstand ja gewisse Vergünstigungen bezahlt, sich nicht mehr für dumm verkaufen ließ, erklärte die Frau, daß Formfehler begangen wurden und daher zwar der gesamte übrige Vorstand abgewählt werden könne, sie selbst aber nicht.
Da zieht die Frau doch (wie ein schlechter Zauberer) ein Kanickel aus dem Hut, das eine Schlange ist, erklärt die aoGV für nichtig, da man einen Formfehler begangen habe ud verläßt den Schauplatz, wohl wissend, daß die teils sehr weit bei schlechtestem Wetter angereisten Mitglieder nur ein beschränktes Durchhaltevermögen haben.
Sie scheind sehr genau gewußt zu haben, warum sie Reinhard und mich wegen einer absoluten Lappalie rausgeschmissen hatte, wir beide hätten durchgehalten und wir hätten ihr ausgiebig Kontra geben können, sind wir beide doch weit länber dabei und kennen das Vereinsrecht vermutlich weit besser.
De facto bedeutet das, daß der ÖKWZR zur Zeit nicht handlungsfähig ist, und zwar in keiner wie immer gearteten Weise: Es dürfen weder Weisungen erlassen werden, keine zuchtrelevanten Enscheidungen gefällt oder gar Dokumente/Papiere ausgestellt werden und, und das scheint mir das wesentlichste: es dürfen keine wie immer gearteten Geldgeschäfte getätigt werden!
Vielleicht ist dies sogar der wahre Grund der üblen Sesselkleberei: die Mitglieder sollen möglichst spät Einsicht in die Geldgebarungen des Vereins während der Vorstandsschaft dieser Frau und ihres Dunstkreises erhalten. Aber dies ist nur eine (unbewiesene) Vermutung, keine Behauptung.
Und es ist schlichtweg zuzm Kotzen. imjc
ABER
Gestern fand die lange angekündigte aoGV des ÖKWZR statt. Die meisten hegten hohe Erwartungen, ich weniger, da es nicht nachvollziehbar ist, die Position des ZW mit jemandem zu besetzen, der international inzwischen als ZW zu Recht einen höchst üblen Ruf genießt. Österreich hätte zwar weniger bekannte, aber seriöse Personen für diese Stelle.
Und was passierte: Frau Präsidentin G. hatte genau einen Tag vorher endlich den Volkswillen in Einklang mit dem Vereinsgesetz gebracht und die seit Längerem vakanten Vorstandspositionen mit Namen von Leuten mit freundlichen Nasenlöchern gefüllt. Diese sollten vermutlich nach ihrem Dafürhalten die Löchter im sinkenden Schiff ihrer Vorstandsära provisorisch zupflastern und dem dummen ÖKWZR-Wahlvolk Sand in die Augen streuen.
Doch da das ÖKWZR-Fußvolk, das dem Vorstand ja gewisse Vergünstigungen bezahlt, sich nicht mehr für dumm verkaufen ließ, erklärte die Frau, daß Formfehler begangen wurden und daher zwar der gesamte übrige Vorstand abgewählt werden könne, sie selbst aber nicht.
Da zieht die Frau doch (wie ein schlechter Zauberer) ein Kanickel aus dem Hut, das eine Schlange ist, erklärt die aoGV für nichtig, da man einen Formfehler begangen habe ud verläßt den Schauplatz, wohl wissend, daß die teils sehr weit bei schlechtestem Wetter angereisten Mitglieder nur ein beschränktes Durchhaltevermögen haben.
Sie scheind sehr genau gewußt zu haben, warum sie Reinhard und mich wegen einer absoluten Lappalie rausgeschmissen hatte, wir beide hätten durchgehalten und wir hätten ihr ausgiebig Kontra geben können, sind wir beide doch weit länber dabei und kennen das Vereinsrecht vermutlich weit besser.
De facto bedeutet das, daß der ÖKWZR zur Zeit nicht handlungsfähig ist, und zwar in keiner wie immer gearteten Weise: Es dürfen weder Weisungen erlassen werden, keine zuchtrelevanten Enscheidungen gefällt oder gar Dokumente/Papiere ausgestellt werden und, und das scheint mir das wesentlichste: es dürfen keine wie immer gearteten Geldgeschäfte getätigt werden!
Vielleicht ist dies sogar der wahre Grund der üblen Sesselkleberei: die Mitglieder sollen möglichst spät Einsicht in die Geldgebarungen des Vereins während der Vorstandsschaft dieser Frau und ihres Dunstkreises erhalten. Aber dies ist nur eine (unbewiesene) Vermutung, keine Behauptung.
Und es ist schlichtweg zuzm Kotzen. imjc
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