W U H E I - WHIPPET- BLOG: Vereinsstatuten -
Mittwoch, 2. Oktober 2013
Vereinsstatuten -
und der Umgang damit.
Jeder Verein in Österreich untersteht der Vereinsbehörde und hat sich an deren Vorgaben zu halten. Das bedeutet in der Praxis, daß sich ein neuer Verein die neutralen Statuten herunterlädt und diese dann dem Zweck und den Zielen des eigenen Vereins anpaßt.

So weit, so gut. Was dann?
Dann muß jeder Verein diese Statuten (vier Ausdrucke) zusammen mit der Vereinsgründung bei der Vereinsbehörde einreichen, dafür bekommt der Verein dann ein von der Vereinsbehörde auf der 1. Seite oben gestempeltes Exemplar und einen Ausdruck mit den Vereinsdaten und der Nummer, unter der der Verein nun seine offizielle Laufbahn in Österreich beginnen und das begehrte e.V. (eingetragener Verein) im Namen tragen darf.

Es muß jede Änderung der Statuten, ob inhaltlich oder formal, wieder mit einem Vierfachausdruck der Vereinsbehörde gemeldet und mit dem bereits erwähnten Stempel neu genehmigt werden.

Und was weiter?
Die Statuten sind eine Bringschuld, das heißt, der Verein - nun meiste die Schriftführung - hat jedem neue Mitglied bei seinem Eintritt die Statuten ausgedruckt zu überreichen. Es genügt nicht, wenn der Verein die Statuten auf seiner Website veröffentlicht, da man nicht voraussetzen kann, daß jeder auch Internetzugang hat.

à Propos Website: die Statuten müssen (komplett) gescannt und als pdf-file auf die HP gestellt werden, damit jeder den Amtsstempel auf der 1. Seite erkennen kann. Es genügt also nicht, wenn dort nur Statuten ohne den Amtsstempel eingesehen werden können.

Ebenfalls muß die eingetragene Vereinsnummer auf der HP und jedem Schreiben, Programm, Ankündigung etc. erkennbar sein - am besten in einer Fußzeile neben den Bankdaten.

Noch Fragen?

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